Freitag, 27. März 2009

Wer kann Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden

Um eine Vollversicherung in einer privaten Krankenversicherung abschließen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Begriff Vollversicherung meint eine Krankenversicherung, die sämtliche Kosten absichert, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung und der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes zusammenhängen und auf diese Weise die Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse vollständig ersetzt. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er selbstständig oder freiberuflich tätig, verbeamtet oder als beispielsweise Richter, Soldat oder Abgeordneter beihilfeberechtigt ist. Ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer, die in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren ein Einkommen erzielen, das über der Versicherungspflichtgrenze lag, wobei bei der Berechnung des Jahreseinkommens nicht nur das monatliche Entgelt, sondern auch Sonderzahlungen wie regelmäßige Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Die zweite Voraussetzung für die private Krankenversicherung besteht in einer positiven Gesundheitsprüfung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht pauschal anhand des Einkommens erhoben, sondern individuell im Rahmen einer Risikokalkulation ermittelt. Hierzu werden Faktoren wie der gewünschte Versicherungsumfang, das Alter und Geschlecht sowie der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss dem Kostenrisiko für die Versicherung gegenübergestellt. Vereinfacht erklärt bedeutet eine risikogerechte Kalkulation, dass der Beitrag umso höher ist, je höher die Versicherung das Risiko einschätzt, dass der Versicherungsnehmer durch die Inanspruchnahme von Leistungen Kosten verursacht. In aller Regel wird vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, entweder in Form eines Fragebogens oder im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung. Dabei werden sowohl der aktuelle Gesundheitszustand als auch mögliche Vorerkrankungen untersucht. Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen aufweist, die nicht ausgeheilt sind oder jederzeit erneut auftreten können, hat die private Krankenversicherung die Option, dieses erhöhte Kostenrisiko durch Risikozuschläge auszugleichen. Daneben besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die Absicherung bestimmter Leistungen, die im Zusammenhang mit den Vorerkrankungen stehen, ausgeschlossen oder der Antrag im Ganzen abgelehnt wird. Grundvoraussetzung dafür, dass der vollständige Versicherungsschutz im Bedarfsfall auch tatsächlich gegeben ist, ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen. Dennoch kann es hinsichtlich der ermittelten Beitragshöhe deutliche Unterschiede geben, da die einzelnen Versicherer Risiken unterschiedlich bewerten, weshalb sich in diesem Zusammenhang ein Versicherungsvergleich lohnen kann. Für diejenigen, für die eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, Diese erweitert den Versicherungsschutz, je nach gewähltem Tarif, um die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur anteilig erbracht werden.

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